Allgemeine Geschäftsbedingungen

Reiseveranstalter Languages Plus Taalreizen BV vertreten in Deutschland von unserem Partner Sprachcaffe Reisen GmbH.

Im Folgenden finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Zudem weisen wir auf die gesetzlich vorgeschriebene Unterrichtung der Reisenden nach § 651a BGB und die Insolvenzsicherung der im Europäischen Wirtschaftsraum niedergelassenen Reiseveranstalter nach §651s des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sowie auf den Datenschutz nach der DSGVO hin. Mit dem Absenden eines Anfrage- oder Buchungsformulars bestätigen Sie, dass Sie unsere AGB, Datenschutzerklärung sowie die Unterrichtung des Reisenden zu einer Pauschalreise gelesen und verstanden haben.

Wir empfehlen, sich möglichst frühzeitig anzumelden. Bitte verwenden Sie nach Möglichkeit für Ihre Anmeldung unser Anmeldeformular. Füllen Sie es bitte vollständig aus und senden Sie es SPRACHCAFFE oder Ihrem Reisebüro zu. Der Vertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch SPRACHCAFFE zustande. Wir bestätigen Ihre Anmeldung schriftlich oder per E-Mail.

Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind entsprechend den rechtlichen Regelungen unter Beachtung der Vorgaben gemäß den EU-Richtlinien gegen Insolvenz abgesichert. Reiseveranstalter ist unser Kooperationspartner Languages Plus Taalreizen BV in Amsterdam, der dort insolvenzversichert ist. SPRACHCAFFE Reisen GmbH ist die autorisierte Vertretung in Deutschland.

SGR ist eine gemeinnützige Organisation mit Sitz in Rotterdam. SGR wurde 1983 gegründet, mit dem Ziel, Reisende vor dem Bankrott zu schützen. SGR ist der größte Garantiefonds in den Niederlanden und der erste Reisegeldgarantiefonds in Europa. Reiseveranstalter sind nach geltendem Europäischen Recht dazu verpflichtet, erhaltene Kundengelder für den Fall eigener Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz abzusichern. Languages Plus Taalreizen (Handelsregisternummer KVK 33237317 Vestigingsnr. 000019000588) ist ein in den Niederlanden registrierter Teilnehmer von SGR (Stichting Garantiefonds Reisgelden). Diese Registrierung ist auf www.sgr.nl überprüfbar.

Wir bitten Sie, eine Woche nach Erhalt unserer Buchungsbestätigung/Rechnung eine Anzahlung von 15 % des Reisepreises pro Teilnehmer zu zahlen. Die Zahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Prämie für ein Versicherungspaket ist im Reisepreis nicht enthalten und wird mit der Anzahlung fällig. Die Zahlung des restlichen Reisepreises ist circa 4 Wochen vor Reisebeginn fällig. Die Reiseunterlagen werden Ihnen von SPRACHCAFFE zugesandt.

Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen im Prospekt sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Bestätigung/Rechnung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Beanstandungen hinsichtlich der vertraglich vereinbarten Leistungen sind umgehend bei SPRACHCAFFE oder den Kollegen vor Ort anzuzeigen, damit unverzüglich Abhilfe erfolgen kann. Unterlässt es der Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen und erhält SPRACHCAFFE dadurch keine Gelegenheit, den Mangel abzustellen, ist eine Minderung des Preises oder Schadensersatz ausgeschlossen. An einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nimmt SPRACHCAFFE nicht teil.

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung können Sie vom Vertrag zurücktreten. Sie erhalten dann die auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen zurück.

Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich oder per E-Mail zu erklären. Treten Sie vom Reisevertrag zurück, können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Leistung von uns berücksichtigt.

Maßgeblich für die Berechnung der Rücktrittskosten ist der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung bei SPRACHCAFFE. Die Höhe der Rücktrittskosten richten sich nach dem Reisepreis. In der Regel belaufen sich die Rücktrittspauschalen, die wir im Falle Ihres Rücktritts je angemeldetem Teilnehmer leider fordern müssen, wie nachfolgend aufgeführt. Sie haben allerdings das Recht, uns nachzuweisen, dass die getroffenen Aufwendungen geringer als die geforderten Rücktrittskosten sind.

Bei Buchungen inklusive Anreise beträgt die Rücktrittspauschale:

  • bis 30 Tage vor Reisebeginn 40 %
  • ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 50 %
  • ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 60 %
  • ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 70 %
  • ab 6. Tag vor Reisebeginn 80 %
  • am Tag des Reiseantritts, bei Nichtantritt der Reise oder nach Reiseantritt 90 % des Gesamtpreises

Bei Buchung ohne Anreise beträgt die Rücktrittspauschale:

  • bis 45 Tage vor Reisebeginn 10 %
  • ab 44. Tag bis 30. Tag vor Reisebeginn 30 %
  • ab 29. Tag vor Reisebeginn 50 %
  • am Tag des Reiseantritts, bei Nichtantritt der Reise oder nach Reiseantritt 70 % des Gesamtpreises

Eventuell ersparte Aufwendungen werden von SPRACHCAFFE erstattet. Der Nachweis keines Schadens oder eines geringeren Schadens bleibt dem Reisenden vorbehalten.

Stört ein Reiseteilnehmer ungeachtet einer Abmahnung die Durchführung der Reise, oder verhält er sich grob vertragswidrig, so hat SPRACHCAFFE das Recht, fristlos zu kündigen. Der Anspruch auf den Reisepreis bleibt SPRACHCAFFE erhalten; eventuell ersparte Aufwendungen werden dem Reiseteilnehmer gutgeschrieben.

Sollten Sie sich nach Abschluss des Reisevertrages mit uns bis 31 Tage vor Reisebeginn dazu entschließen, statt der ursprünglich gebuchten Reise eine andere durchzuführen oder aber eine geeignete Ersatzperson zu stellen, so müssen wir für unseren Mehraufwand leider eine Umbuchungsgebühr in Höhe von € 50,- berechnen. Spätere Umbuchungen können wir nach Rücksprache gegen eine erhöhte Umbuchungsgebühr vornehmen.

Da es sich bei den angebotenen Flügen um Sondertarife handelt, ist eine Umbuchung vor Reiseantritt nicht oder nur gegen Gebühr möglich. Nach Reiseantritt kann der Flug nicht mehr umgebucht werden.

SPRACHCAFFE weist die Kunden auf alle wichtigen Reisevorschriften wie Einreise- und Gesundheitsvorschriften in den Reiseunterlagen hin. Dabei wird davon ausgegangen, dass der Kunde Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland ist. Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Der Kunde hat selbst darauf zu achten, dass der Reisepass sowie sonstige benötigte Dokumente ausreichende Gültigkeit besitzen.

Unsere Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist bei vertraglichen Schadensersatzansprüchen insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wurde oder SPRACHCAFFE für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch SPRACHCAFFE gegenüber dem Reiseteilnehmer hierauf berufen.

Ansprüche wegen Reisemängeln nach § 651i Abs. 3 BGB verjähren innerhalb von zwei Jahren. Diese Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise nach dem Reisevertrag enden sollte. Die Geltendmachung von sonstigen Ansprüchen bleibt von dieser Regelung unberührt.

Mit Ihrer Buchung erkennen Sie an, dass wir Sie in Zukunft mit interessanten Angeboten auf postalischem Weg kontaktieren dürfen. Diese Zustimmung können Sie jederzeit widerrufen.

Sollte eine der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so hat dies keine Auswirkungen auf den Bestand der übrigen Reisebedingungen.

Gerichtsstand für Klagen von Vollkaufleuten gegen SPRACHCAFFE Reisen GmbH ist ausschließlich Frankfurt am Main.

Ansonsten gelten die gesetzlichen Regelungen.

HINWEIS

Copyright © und verantwortlich für den Inhalt:
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Gartenstr. 6 • 60594 Frankfurt/M
Tel.: (069) 61 09 120
Fax: (069) 60 31 395
screisen_ett_@sprachcaffe_dot_.com
www.sprachcaffe-reisen.de

REISEVERANSTALTER

Languages Plus Taalreizen BV
Joop Geesinkweg 901
1114 Ab Amsterdam
HRB 25400 Frankfurt • Stand: 05.01.22

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Für Ihren persönlichen Reiseschutz empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung für € 30,-. Sie schützt Sie vor möglichen Stornokosten, sollten Sie Ihre Reise nicht antreten können. Für den perfekten Schutz während Ihrer Reise bietet Ihnen unser Partner ERV ein Rundum-Sorglos-Paket.