Das Pauschalreiserecht

Vor der Reise informiert - Wissenswertes zum Pauschalreiserecht nach § 651a BGB

Wir möchten Sie herzlich zu Ihrer gebuchten Pauschalreise mit Languages Plus Taalreizen BV begrüßen. Gemäß § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) handelt es sich bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen um eine Pauschalreise gemäß der Richtlinie (EU) 2015/2302.

Das bedeutet, dass Sie alle Rechte gemäß den EU-Bestimmungen für Pauschalreisen in Anspruch nehmen können. Languages Plus Taalreizen BV übernimmt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung Ihrer gesamten Pauschalreise.

Des Weiteren sind wir verpflichtet, Ihre Zahlungen abzusichern und im Falle einer Insolvenz für die Rückzahlung sowie Ihre Rückbeförderung zu sorgen, sofern der Transport in Ihrer gebuchten Pauschalreise enthalten ist.

Im folgenden Abschnitt erfahren Sie mehr über die bedeutendsten Rechte im Pauschalreiserecht Deutschlands, während wir Sie umfassend informieren. Für ein unbeschwertes Reiseerlebnis und um Ihre Zeit mit Sprachcaffe in vollen Zügen zu genießen, sorgen wir für Ihre Sicherheit und Ihren Komfort.

Pauschalreise Definition

Das Pauschalreiserecht regelt die Rechte und Pflichten von Reisenden und Reiseveranstaltern bei Pauschalreisen. Es definiert eine Pauschalreise als die Buchung von mindestens zwei verschiedenen Reiseleistungen zu einem Gesamtpreis, wie z.B. Transport und Unterkunft. Das Recht sichert Reisenden wichtige Informationen vor Vertragsabschluss zu und gewährleistet, dass sie im Falle von Problemen angemessen geschützt sind. Es dient dazu, Verbraucher vor unfairen Praktiken zu schützen und ein hohes Maß an Verbraucherschutz sicherzustellen.

Die wichtigsten Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

Vorvertragliche Informationen:

  • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Vertrags.
  • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.

Kommunikation und Flexibilität:

  • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
  • Die Reisenden können die Pauschalreise - innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten - auf eine andere Person übertragen.
  • Der Reisende hat das Recht, ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurückzutreten und erhält eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
  • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
  • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.

Preisgestaltung und Preisanpassung:

  • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.

Änderungen und Stornierungen:

  • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr den Vertrag kündigen, wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
  • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.

Unterstützung und Insolvenzschutz:

  • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
  • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Languages Plus Taalreizen hat eine Insolvenzabsicherung mit Stichting Garantiefonds Reisgelden (SGR) abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung (Adresse: P.O. Box 4040, 3006 AA Rotterdam, The Netherlands; Telefon: +31 0104146377) kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Languages Plus Taalreizen BV verweigert werden.

Zum Nachlesen:Bundesministerium der Justiz, Definition Pauschalreiserecht Deutschland